Sep 28 2009
Polanski und die Wahrnehmung der Öffentlichkeit
Letzten Samstag wurde der Regisseur Roman Polanski in Zürich verhaftet. Die Situation ist klar: Ihm wird ein Sexualdelikt vorgeworfen, welches er aufgrund seines Geständnisses mit hoher Sicherheit begangen hat. Das Delikt ist so schwerwiegend, dass es nicht verjährt, seit 2005 existiert ein Haftbefehl von INTERPOL gegen Polanski. Logisch, dass ein Verbrecher dieser Kategorie bei der erstbesten Möglichkeit verhaftet wird. Logisch auch, dass die Schweiz hierbei unterstützt, wir leben ja glücklicherweise in einem Rechtsstaat.
Mit grossem Erstaunen musste ich nun die Reaktionen gewisser Medien und die Kommentare der Leserschaft zur Kenntnis nehmen. Von einem alten, wehrlosen Mann ist hier die Rede und man solle doch “richtige” Verbrecher jagen. Politisches Geschehen wird vermischt, ein Zusammenhang zur UBS hergestellt. Ein verwirrter Leser bietet sogar an, Polanski bei einer alfälligen Flucht bei sich zu Hause aufzunehmen. Ob er in besagter Situation wirklich bereit wäre, mit einem Vergewaltiger zu hausen, ist anzuzweifeln.
Die Sach- und Rechtslage ist klar, die Gesetze gelten für alle, auch für Filmemacher.